Bildungsprämie//Bildungsberatung
Wie komme ich beruflich weiter? Wie verbessere ich die Chance, lange ein geschätzter und gut bezahlter Mitarbeiter zu sein? Wie organisiere ich - zum Beispiel nach der Elternzeit - meinen Wiedereinstieg in den Beruf? Kurz und gut: wie werde und bleibe ich erfolgreich?
Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf, ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness, steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung: Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.
Die Bildungsprämie hilft dabei! Sie unterstützt erbwerbstätige Männer und Frauen (Einkommensgrenzen erfragen Sie bitte bei einer Beratungsstelle) mit dem Prämiengutschein - oder dem Bildungssparen. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten oder rufen Sie die Bildungsberatung in Cloppenburg unter: 04471/8845425
Koordinierungsstelle
Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland
Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg & Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Beratung und Förderung für Berufsrückkehrerinnen
Was kann gefördert werden?
Wenn Sie bei einem Bildungsträger im Oldenburger Münsterland eine berufliche Qualifizierung mitmachen möchten, dann beantragen Sie telefonisch vor Beginn der Maßnahme bei der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft im Oldenburger Münsterland einen Zuschuss zur Kursgebühr. Dem Antrag muss vor Beginn der Maßnahme stattgegeben werden. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt mindestens 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 200 EURO pro Jahr geltend machen. Bewilligte Anträge werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung und der Teilnahmebescheinigung (Kopien) ausgezahlt.
Zuschussberechtigte Personen
Für berufliche Qualifizierungskurse auf dem freien Weiterbildungsmarkt erhalten Frauen und Männer in Elternzeit, Berufsrückkehrerinnen, erwerbslose Frauen und Frauen mit geringfügigem Einkommen auf Antrag einen Zuschuss zur Kursgebühr. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Dieses Angebot richtet sich an zuschussberechtigte Personen ohne Leistungsbezug nach SGB II und SGB III im Oldenburger Münsterland. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbständige haben keinen Anspruch auf Förderung.
Antragstellung und Information:
Anette Schlarmann, Tel: 04441/ 898-2622
Maria Themann, Tel: 04471/ 15-305
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr
Beratung
Gerne beraten wir Sie kostenlos in Cloppenburg und in Vechta zum Wiedereinstieg in den Beruf!
Kontakt:
In Cloppenburg, Eschstr. 29: Renate Hitz, Tel: 04471/ 15-383
In Vechta, Ravensberger Str. 20: Renate Hitz, Tel: 04441/898-2620
Träger der Koordinierungsstelle: Landkreis Vechta und Landkreis Cloppenburg
Gefördert durch das Land Niedersachsen und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt. Nähere Informationen unter www.iwin-niedersachsen.de.